Ausbildung zum Pferdepfleger

Wie ist ein Pferd zu pflegen und zu füttern? Was muss bei Stallarbeiten beachtet werden? Wie sind Unfälle zu vermeiden? Das sind nur einige Aspekte, mit denen sich die Ausbildung zum Pferdepfleger befasst.

Zulassung

 

1. Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die FN zu richten.

 

2. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  • Vollendung des 19. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
  • Nachweis einer ca. 2-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Umgang und mit der Pflege von Pferden in einem Reitbetrieb oder Zuchtbetrieb oder Nachweis einer mindestens 3-jährigen nebenberuflichen Tätigkeit im o.a. Sinne
  • Nachweis eines absolvierten Erste-Hilfe-­Kurses
  • Teilnahme an einem zweiwöchigen Vorbereitungslehrgang

3. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die FN.

 

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